Zivilrecht

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts vertreten wir Sie mit lang­jähriger Erfahrung. Besonders unter dem Aspekt der Wirtschaft­lichkeit finden wir für Sie Lösungen.

Rechts­anwalt Menzel betätigt sich seit Jahren im Bereich der Juristen­ausbildung oder vermittelt die hier relevanten Bereiche in anderen Studien­gängen. Deswegen finden Sie in unserem Hause eine hohe und aktuelle Kompe­tenz in Hinblick auf den oft schwierigen Umgang mit den verschie­denen Rechten im Zusammen­hang mit Schlecht­leistungen im Vertrags­verhältnis. Die Geltend­machung von Gewähr­leistungs­ansprüchen kommt als Lösung genauso in Betracht wie der Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung.

Wir fordern für Sie außerdem Schmerzens­geld und Schaden­ersatz wegen erlittener Verlet­zungen oder wehren Forde­rungen gegen Sie ab. Bei der Bezif­ferung eines angemes­senen Schmerzens­geldes werten wir für Sie die die aktuelle Recht­sprechung aus und benennen auf diese Weise einen realis­tisch einklag­baren Betrag.

Dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts ordnen wir unter anderem die folgenden Bereiche zu:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Mängelgewährleistung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Nutzungsentschädigung
  • Nutzungsausfall
  • Aufwandsentschädigung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld

Zuständige Anwälte