Erbrecht
Unsere Tätigkeit im Bereich des Erbrechts gliedert sich überwiegend in zwei Teilgebiete:
Die Beratung von Mandanten als potentielle Erblasser und die Beratung und Vertretung von Hinterbliebenen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Erbe.
Durch eine frühzeitige Gestaltung der Erbfolge schon zu Lebzeiten können Sie erstens steuern, wer welche konkreten Vermögenswerte erben wird. Zweitens kann verhindert werden, dass die Hinterbliebenen sich im Angesicht Ihres Todes wegen unklarer Regelungen streiten.
Insbesondere folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:
- Wie erstelle ich ein wirksames Testament? Kann ich ein Testament auch ändern oder widerrufen?
- Wie stelle ich sicher, dass bestimmte Menschen in meiner Umgebung bestimmte Gegenstände oder Werte erhalten?
- Wie kann ich Menschen enterben, die ich nicht bedenken möchte?
- Wie kann ich meinen Ehepartner und/oder mich selbst absichern, falls einer von uns stirbt?
- Was geschieht mit unserem Familienunternehmen?
- Wer muss Schulden übernehmen, die im Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
- Bin ich wirklich enterbt?
- Bekomme ich wenigstens einen Pflichtteil?
In Zusammenarbeit mit dem Notariat der Kanzlei Schwarz-Schilling und Collegen stellen wir sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem persönlichen Willen aufgeteilt wird.
Und auch wenn sich die Erben nicht streiten: Die Beantragung eines Erbscheins und die Auseinandersetzung mit etwaigen Banken und Finanzdienstleistern übernehmen wir gerne für Sie, damit Sie sich in der Verlustsituation auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.
Wir beraten Sie mit hoher Empathie und Erfahrung im Bereich des Erbrechts.