Familienrecht

Die Beratung und Vertretung in familien­recht­lichen Angelegen­heiten setzt eine beson­dere Sensi­bilität und Kompe­tenz des manda­tierten Rechts­anwaltes voraus.

Denn der Mandant befindet sich oft in einer außer­gewöhn­lich belas­tenden emotio­nalen Situa­tion. Zuerst muss die Trennung vom einst­mals geliebten Menschen voll­zogen werden. Im nächsten Schritt muss aber auch ein neues Lebens­konzept erstellt werden, bei dem die gegen­seitigen Ausgleichs­ansprüche, die finan­zielle Absicherung und der Umgang mit gemein­samen Kindern zu regeln ist.

Die wichtigsten und dringendsten Fragen in diesem Zusammenhang sind:

  • Welcher Ehegatte muss dem anderen und/oder Kindern Unterhalt zahlen?
  • In welchem zeitlichen Umfang und in welcher Höhe muss Unterhalt gezahlt werden?
  • Besteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich?
  • Wer bleibt in Haus oder Wohnung oder muss gar verkauft werden?
  • Was sind meine Rechte und Pflichten bezogen auf die Kinder (Sorgerecht und Umgangsrecht)?
  • Was geschieht mit vorhandenen (gemeinsamen) Schulden?

Auch wenn man in einer Trennungs­situation manchmal den Blick dafür verliert:
Am wichtigsten ist immer das Wohl vorhan­dener Kinder. Für die gemeinsamen Kinder sollte immer versucht werden, eine Beziehung zum ehemaligen Partner auf Eltern­ebene zu erhalten.
Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwaltes kann helfen, die hohe Emotio­nalität und Verletztheit nicht „auf dem Rücken Ihrer Kinder“ auszutragen.

Ihre Kinder werden es Ihnen danken!

In unserer Kanzlei stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörn Menzel, der selbst Familien­vater ist, und Janina Goerke mit viel Engage­ment und Erfah­rung in dieser schwie­rigen Lebens­phase mit Rat und Tat zur Seite.

Zuständiger Anwalt